AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen SAM Standards And More… GmbH (nachfolgend „SAM“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) genannt. SAM bietet seinen Kunden online verfügbare technische Dokumentationsplattformen und Normenmanagement-Systeme an, die sowohl Software als auch Daten zur Nutzung umfasst, und stellt diese mit einer zeitlich begrenzten Nutzungslizenz (mietweise) zur Verfügung.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden schriftlich von SAM anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote von SAM sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von SAM zustande.
3. Lizenzrechte
Es gelten die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen für die Produktlinien von SAM. Diese Lizenzbestimmungen regeln die Reichweite und die Bedingungen der eingeräumten Nutzungslizenz sowie spezifische, produktspezifische Fragen. Zu den Produktlinien von SAM zählen beispielsweise Best Collections, IEEE, ASTM, Plattformen wie normI, Nautos, IEEE Xplore, SAE mobilus und Lösungen von anderen Partnerfirmen. Die für das jeweilige Produkt geltenden Lizenzbestimmungen Dritter können dem Lizenznehmer auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Die AGB und die Lizenzbestimmungen gelten ausschließlich für alle Verträge, die mit SAM geschlossen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Lizenzbestimmungen haben die Regelungen der Lizenzbestimmungen Vorrang. Die AGB der Kunden finden keine Anwendung.
SAM übernimmt keine Haftung für die fehlerhafte Anwendung von Normen oder für den Missbrauch von Urheberrechten.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die Datenbanken und Services von SAM für den Eigenbedarf zu nutzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften getroffen werden.
5. Nutzungsgebühren
Die Nutzungsgebühr für die Überlassung eines Systems wird jährlich im Voraus erhoben und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot von SAM zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abzüge, wie Skonto, werden von SAM nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt.
Sofern SAM Plattformen, Leistungen oder Dokumente aus dem Ausland bezieht, trägt der Kunde alle zusätzlich anfallenden Kosten einschließlich eventueller Einfuhrumsatzsteuer, Verzollungskosten und Transportkosten. Der Kunde kann gegenüber Forderungen von SAM nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Urheberrechtliche Bestimmungen zu Datenlieferungen
Die technischen Dokumentationen, die SAM im Rahmen von Datenlieferungen bereitstellt, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Reproduktionen und Vervielfältigungen, die über den Inhalt der Lizenzbestimmungen hinausgehen, sind nicht gestattet.
In jedem Fall ist die Änderung der Daten, die Zusammenlegung mit anderen Datensammlungen oder die Aufnahme in andere Datensammlungen nicht gestattet, es sei denn, dies wird ausdrücklich in einem schriftlichen Vertrag festgehalten. Die Datenbanken bleiben im Eigentum des Herstellers.
7. Änderungen und Aktualisierungen der Systeme
SAM bzw. der Plattform-Lieferant ist jederzeit berechtigt, Änderungen an den Systemen vorzunehmen, insbesondere an der integrierten Software für den Zugriff. SAM aktualisiert regelmäßig die technischen Dokumentationen und liefert die vom Hersteller vorgenommenen Aktualisierungen. Dies erfolgt durch die Bereitstellung geeigneter Datenlieferungen an den Kunden oder durch die Aktualisierung der Online-Datenbanken, auf die der Kunde Zugriff hat.
8. Haftung für technische Dokumentationen
Der Inhalt des Vertragsverhältnisses beschränkt sich auf das Zurverfügungstellen der technischen Dokumentationen, nicht jedoch auf deren Erstellung. SAM übernimmt diese Dokumentationen ausschließlich von Dritten und überträgt sie inhaltlich unverändert. Daher übernimmt SAM keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der technischen Dokumentationen. Jegliche Ansprüche gegen SAM wegen Fehlern, Ungenauigkeiten oder Auslassungen in den technischen Dokumentationen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die verschuldensunabhängige Haftung von SAM für bereits bei Vertragsschluss bestehende Mängel ausgeschlossen.
9. Kündigung
Die Mindestlaufzeit für Lizenznutzungen beträgt ein volles Jahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres volles Jahr, sofern es nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Kündigung ist der Eingang der Kündigung beim Lizenzanbieter. Individuelle Vereinbarungen sind von dieser Regelung nicht betroffen und schriftlich zu bestätigen.
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch SAM liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz einer Abmahnung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt,
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,
- der Kunde die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen der entsprechenden Produktlinie auch nach einer Abmahnung weiterhin verletzt.
Schadenersatzforderungen können von SAM unabhängig von einer Kündigung geltend gemacht werden.
10. Schadensersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln in der Software oder deren Nutzung sind auf den Wert der betroffenen Software beschränkt, die nicht, nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Schadensersatzansprüche gegen SAM sind, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus übernimmt SAM keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Software resultieren, die von Dritten bereitgestellt wird.
11. Schlussbestimmungen
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand November 2024
