AGB

SAM – STANDARDS AND MORE – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand Juli 2007)

1. SAM – STANDARDS AND MORE… GmbH – nachfolgend „SAM“ genannt – bietet technische Dokumentationen wie Normen, Richtlinien und andere technische Datenbanken zur zeitlich beschränkten Nutzung (mietweise) an. Diese technischen Dokumentationen werden auf verschiedenen Datenträgern wie DVD, gespeichert oder im Online-Zugriff zur Verfügung gestellt. SAM produziert diese Datenbanken nicht selbst, sondern bezieht sie von Dritten. Entsprechend ist die inhaltliche Erstellung solcher Dokumentationen oder deren Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen SAM und dem Kunden. SAM bietet seinen Kunden diese technischen Dokumentationen auf einem Datenträger in Form eines integrierten Systems (Daten und Software zu deren Nutzung) mit Nutzungslizenz zur Nutzung auf Zeit an.

2. Sämtliche Angebote von SAM sind freibleibend

3. Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen für die jeweilige Produktlinie von SAM; diese Lizenzbestimmungen regeln sowohl die Reichweite und Bezugsbedingungen der eingeräumten Nutzungslizenz als auch ergänzende, insbesondere produktspezifische Fragen. Produktlinien von SAM sind z.B. NormCD, Perinorm, IEEE, ASTM, Solutions (Integrationslösungen von Information Partners und anderen Partnerfirmen) und andere. Die jeweils für das dem Kunden angebotene Produkt geltenden Lizenzbestimmungen werden im Angebot von SAM gegenüber dem Kunden aufgeführt und dem Lizenznehmer gerne auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen gelten ausschließlich für alle mit SAM geschlossenen Verträge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bei widersprüchlichen Regelungen haben die Regelungen der jeweiligen Lizenzbestimmungen Vorrang vor diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung.

4. Der Kunde kann die Datenbanken und Services von SAM nur für den Eigenbedarf und für die Dauer von mindestens einem vollen Jahr beziehen. Das Vertragsverhältnis setzt sich jeweils um ein weiteres volles Jahr fort, wenn es nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf des jeweils aktuellen Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der maßgebliche Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigung beim Kündigungsempfänger.

5. Die Nutzungsgebühr für die Überlassung eines Systems wird jährlich im Voraus erhoben und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste von SAM zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. SAM gewährt Abzüge (Skonto etc.) nur in schriftlicher Absprache. Soweit SAM die von SAM angebotenen Datenbanken und Leistungen aus dem Ausland bezieht, hat der Kunde zusätzlich alle anfallenden Kosten ab Ankunftsflughafen in Deutschland, wie z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Kosten für die Verzollung, Transport vom Flughafen zum Kunden, usw. zu tragen. Gegenüber Forderungen von SAM kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Die technischen Dokumentationen, die SAM auf einem Datenträger in Form eines Systems liefert, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Reproduktionen und Vervielfältigungen, gleich welcher Art über den Inhalt der Lizenzbestimmungen hinaus sind nicht gestattet, soweit nicht nach zwingenden Vorschriften des Urheberrechts erlaubt. Nicht gestattet ist in jedem Fall die Änderung der Daten, die Zusammenlegung mit anderen Datensammlungen oder die Aufnahme in andere Datensammlungen, es sei denn, dies wird ausdrücklich in einem Vertrag schriftlich festgehalten. Die technischen Dokumentationen und Datenbanken bleiben stets Eigentum des Herstellers.

7. SAM bzw. der Lieferant ist jederzeit zur Änderung der Systeme, insbesondere der integrierten Software zum Zugriff, berechtigt. SAM aktualisiert regelmäßig die technischen Dokumentationen bzw. liefert die vom Hersteller erfolgten Aktualisierungen. Dies erfolgt durch Übersendung eines geeigneten Datenträgers an den Kunden bzw. Aktualisierung der Online-Datenbanken, auf die dem Kunden Zugriff gewährt wird. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt eines Aktualisierungs-Datenträgers die Aktualisierung im System vorzunehmen und den vormaligen Datenträger auf eigene Kosten an SAM zurückzusenden (gilt nicht für Online-Zugriffe).

8. Beide Parteien können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch SAM liegt insbesondere vor, wenn
– der Kunde trotz einer Abmahnung einer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt,
– über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,
– der Kunde die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen der jeweiligen Produktlinie auch nach Abmahnung weiter verletzt.
Schadenersatzforderungen können durch SAM unabhängig von einer Kündigung geltend gemacht werden.

9. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde unverzüglich auf eigene Kosten das System einschließlich sämtlicher Datenträger, auf denen sich das System oder Teile davon befinden, an SAM zurückzugeben.

10. Der Kunde haftet für jede in seiner Sphäre verursachte Beschädigung oder den Verlust des Systems oder von Teilen davon, mit Ausnahme des natürlichen Verschleißes.

11. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs oder Nichterfüllung sind auf den Wert der Systeme, die nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig geliefert wurden, beschränkt. Schadensersatzsprüche gegen SAM sind, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

12. Der Inhalt des Vertragsverhältnisses nur das Zurverfügungstellen der technischen Dokumentationen, nicht aber deren Erstellung ist, da SAM solche Dokumentationen nur von Dritten übernimmt und sie inhaltlich unverändert auf Datenträger überträgt, übernimmt SAM keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit, Genauigkeit, Vollständigkeit, usw. der technischen Dokumentationen. Es sind daher jegliche Ansprüche gegen SAM wegen Fehlern, Ungenauigkeiten, Auslassungen, usw. in den technischen Dokumentationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Im Übrigen wird die verschuldensunabhängige Haftung von SAM für bei Vertragsschluss bereits bestehende Mängel ausgeschlossen.

13. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand.

14. Informationsmakler und Bibliotheken bedürfen zur Nutzung der Systeme einer besonderen Absprache, da in diesen Fällen Sonderbedingungen gelten.