Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Juli 2007
- SAM – STANDARDS
AND MORE… GmbH & Co. KG –
nachfolgend „SAM” genannt – bietet technische
Dokumentationen wie Normen, Richtlinien und andere technische Datenbanken
zur zeitlich beschränkten Nutzung (mietweise) an. Diese technischen
Dokumentationen werden auf verschiedenen Datenträgern wie DVD, gespeichert
oder im Online-Zugriff zur Verfügung gestellt. SAM produziert
diese Datenbanken nicht selbst, sondern bezieht sie von Dritten. Entsprechend
ist die inhaltliche Erstellung solcher Dokumentationen oder deren Überprüfung
auf inhaltliche Richtigkeit nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses
zwischen SAM und dem Kunden. SAM bietet
seinen Kunden diese technischen Dokumentationen auf einem Datenträger
in Form eines integrierten Systems (Daten und Software zu deren Nutzung)
mit Nutzungslizenz zur Nutzung auf Zeit an.
- Sämtliche Angebote von SAM sind freibleibend
- Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend
die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen für die jeweilige Produktlinie
von SAM; diese Lizenzbestimmungen regeln sowohl die Reichweite und
Bezugsbedingungen der eingeräumten Nutzungslizenz als auch ergänzende,
insbesondere produktspezifische Fragen. Produktlinien von SAM sind
z.B. NormCD, Perinorm, IEEE in der Schweiz, Solutions (in Kooperation
mit Partnern) und andere. Die jeweils für das dem Kunden angebotene
Produkt geltenden Lizenzbestimmungen werden im Angebot von SAM gegenüber
dem Kunden aufgeführt und dem Lizenznehmer gerne auf Wunsch zur Verfügung
gestellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen
gelten ausschließlich für alle mit SAM geschlossenen
Verträge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart
wird. Bei widersprüchlichen Regelungen haben die Regelungen der jeweiligen
Lizenzbestimmungen Vorrang vor diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Kunden finden keine Anwendung.
- Der Kunde kann die Datenbanken und Services von SAM nur
für den Eigenbedarf und für die Dauer von mindestens einem vollen Jahr
beziehen. Das Vertragsverhältnis setzt sich jeweils um ein weiteres
volles Jahr fort, wenn es nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf des jeweils
aktuellen Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der maßgebliche
Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigung beim Kündigungsempfänger.
- Die Nutzungsgebühr für die Überlassung eines Systems wird jährlich
im Voraus erhoben und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
fällig und zahlbar. Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der
jeweils gültigen Preisliste von SAM zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. SAM gewährt
Abzüge (Skonto etc.) nur in schriftlicher Absprache. Soweit SAM die
von SAM angebotenen Datenbanken und Leistungen
aus dem Ausland bezieht, hat der Kunde zusätzlich alle anfallenden
Kosten ab Ankunftsflughafen in Deutschland, wie z.B. Einfuhrumsatzsteuer,
Kosten für die Verzollung, Transport vom Flughafen zum Kunden, usw.
zu tragen. Gegenüber Forderungen von SAM kann
der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
- Die technischen Dokumentationen, die SAM auf
einem Datenträger in Form eines Systems liefert, sind urheberrechtlich
geschützt. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Reproduktionen und
Vervielfältigungen, gleich welcher Art über den Inhalt der Lizenzbestimmungen
hinaus sind nicht gestattet, soweit nicht nach zwingenden Vorschriften
des Urheberrechts erlaubt. Nicht gestattet ist in jedem Fall die Änderung
der Daten, die Zusammenlegung mit anderen Datensammlungen oder die
Aufnahme in andere Datensammlungen, es sei denn, dies wird ausdrücklich
in einem Vertrag schriftlich festgehalten. Die technischen Dokumentationen
und Datenbanken bleiben stets Eigentum des Herstellers.
- SAM bzw. der Lieferant ist jederzeit
zur Änderung der Systeme, insbesondere der integrierten Software zum
Zugriff, berechtigt. SAM aktualisiert
regelmäßig die technischen Dokumentationen bzw. liefert die vom Hersteller
erfolgten Aktualisierungen. Dies erfolgt durch Übersendung eines geeigneten
Datenträgers an den Kunden bzw. Aktualisierung der Online-Datenbanken,
auf die dem Kunden Zugriff gewährt wird. Der Kunde ist verpflichtet,
nach Erhalt eines Aktualisierungs-Datenträgers die Aktualisierung im
System vorzunehmen und den vormaligen Datenträger auf eigene Kosten
an SAM zurückzusenden (gilt nicht für
Online-Zugriffe).
- Beide Parteien können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung
durch SAM liegt insbesondere vor, wenn
– der Kunde trotz einer Abmahnung einer vertraglichen Verpflichtung
nicht nachkommt,
– über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,
– der Kunde die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen der jeweiligen
Produktlinie auch nach Abmahnung weiter verletzt.
Schadenersatzforderungen können durch SAM unabhängig
von einer Kündigung geltend gemacht werden.
- Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der
Kunde unverzüglich auf eigene Kosten das System einschließlich sämtlicher
Datenträger, auf denen sich das System oder Teile davon befinden, an SAM zurückzugeben.
- Der Kunde haftet für jede in seiner Sphäre verursachte Beschädigung
oder den Verlust des Systems oder von Teilen davon, mit Ausnahme des
natürlichen Verschleißes.
- Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs oder Nichterfüllung
sind auf den Wert der Systeme, die nicht, nur teilweise oder nicht
rechtzeitig geliefert wurden, beschränkt. Schadensersatzsprüche gegen SAM sind,
soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, auf den typischen
und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt
- Der Inhalt des Vertragsverhältnisses nur das Zurverfügungstellen
der technischen Dokumentationen, nicht aber deren Erstellung ist, da SAM solche
Dokumentationen nur von Dritten übernimmt und sie inhaltlich unverändert
auf Datenträger überträgt, übernimmt SAM keine
Gewährleistung für die Fehlerfreiheit, Genauigkeit, Vollständigkeit,
usw. der technischen Dokumentationen. Es sind daher jegliche Ansprüche
gegen SAM wegen Fehlern, Ungenauigkeiten,
Auslassungen, usw. in den technischen Dokumentationen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ausgeschlossen. Im Übrigen wird die verschuldensunabhängige
Haftung von SAM für bei Vertragsschluss
bereits bestehende Mängel ausgeschlossen.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen,
ist München ausschließlicher Gerichtsstand.
- Informationsmakler und Bibliotheken bedürfen zur Nutzung der Systeme
einer besonderen Absprache, da in diesen Fällen Sonderbedingungen gelten.
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